22. Nov 2025,
Denn nicht nur jede KI halluziniert...
„Was muss ich tun, um KI bei meiner wissenschaftlichen Arbeit sachgerecht einzusetzen?“
Diese Frage beschäftigt immer mehr Studierende und Promovierende. Und nahezu jede Hochschule veröffentlicht dazu inzwischen ihre eigenen Regularien – immerhin. Aber sind diese Vorschriften immer sachgemäß?
Und was wäre, wenn jemand diesen Vorgaben nicht entspräche...?
Sollte man seinen vollständigen Prompt mit Antwort, Quellenbehauptungen, Datum und Angabe der KI-Version in einer Fußnote zitieren, wenn man Inhalte aus einer KI-Antwort übernimmt?
Nein, sage ich!
Zwar steuern wir mit unseren Abfragen (prompts) die Maschinen selbst, die uns stets wohlgesonnen alles so liefern wollen, wie wir es gern hätten. Aber wenn wir über wissenschaftliches Denken und Arbeiten sprechen, müssen wir uns schon selbst (wieder) verantwortlich machen!
Es ist einfach nur die Vorgehensweise einzuhalten, die schon vor KI in der Wissenschaft notwendig war – und weiterhin ist. Denn halluzinierte Quellen gab es auch vorher schon, weil selbstverständlich auch Menschen mitunter Quellen erfinden – oder sogar bestehende Quellen für Sachverhalte einbinden, die jene Quellen aber näher besehen nicht entsprechend belegen / abdecken können.
Sprich: jede (!) „Fundstelle“, auch aber nicht nur von KI, ist genau zu checken: gibt es sie überhaupt? Dann ist ihre Zugänglichkeit zu prüfen, wenn es sie denn gibt: kann ich sie inhaltlich auch selbst überprüfen und sie schließlich guten Gewissens für das verwenden, wozu sie mir vorgeschlagen (!) wurde? KI macht ja schließlich nur Vorschläge, schreibt ja nicht meine Texte selbst...
Unbesonnen, unsinnig und urheberrechtlich falsch finde ich Leitfäden von Unis, wonach man stets KI an konkreten Stellen angeben soll. Solches pusten derweil viele Unis in den Äther, mitunter seien sogar ausdrückliche „Erklärungen“ zu unterzeichnen.
KI ist aber nun einmal selbst gar keine Quelle!
Jeder Prof, der einen Stab wissenschaftlicher Mitarbeiter hat (z. B. Promovierende), gibt schließlich auch nicht an, dass diese oder jene Passage in seinem Text von Kandidat XY stammt.
Sprich: ein jeder, der namentlich für einen Text zeichnet, ist selbst verantwortlich für den Text, den er (unter)schreibt, und sollte daher tunlichst jede Quelle selbst überprüft haben – und muss halt die Validität für deren jeweilige Verwendung in seinem eigenen Kontext selbst verantworten.
Damals wie heute.
Obigen Text habe ich für eine auditive und audio-visuelle Zusammenfassung an die KI „Notebook LM“ (Google) gegeben.
Nachstehend seht / hört ihr die beiden Resultate!
... Und was wäre, wenn man eventuellen Offenlegungsvorgaben seiner Universität nicht entspräche?
Die folgenden Empfehlungen fassen die zwingenden Anforderungen an menschliche Rechenschaftspflicht und prozedurale Transparenz für die Nutzung von KI in der Wissenschaft zusammen.
Eine Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht wird meist als Täuschungsversuch gewertet.
Haftungsrisiken
minimieren:
Eine sorgfältige Dokumentation und Offenlegung
der KI-Nutzung ist entscheidend zur Risikoprävention, da Nutzer direkt
für Urheberrechtsverletzungen haften können, wenn ihr Input eine „eigene
geistige Schöpfung“ darstellt.
Danach habe ich Notebook LM um eine „Deep Research“ gebeten.
Nachstehend das einseh- und downloadbare Ergebnis der Recherche!
Prompt:
„Welche Standards gelten in Deutschland sowie international bei der Verwendung von KI zum Erstellen von wissenschaftlichen Arbeiten? Bitte mit allen Quellenangaben und deren URLs versehen!“






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